Wir sind berechtigt, folgende Arbeiten durchzuführen:
Abbrucharbeiten (A-Arbeiten) - (Sanierungs- (s) - oder) Instandhaltungsarbeiten
(I-Arbeiten) mit Ausnahme von Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen, es sei denn, es handelt sich um emissionsarme Verfahren, die behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt sind, Tätigkeiten mit messtechnischer Begleitung, die zu einem Abtrag der Oberfläche führen und die notwendigerweise durchgeführt werden müssen, um eine Anerkennung als emissionsarmes Verfahren zu erhalten.